Rechtsprechung
VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 ZB 22.184 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- BAYERN | RECHT
BBG § 1; BBG § 16 Abs. 1; BPolBG § 2; BPolBG § 3 Abs. 2; BPolLV § 16
Begrenzte Ämterreichweite bei verkürztem Praxisaufstieg - rewis.io
Bundesbeamtenrecht, Bundespolizei, Anspruch auf Aufnahme in die Beförderungsrangliste (verneint), Begrenzter Praxisaufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst, Laufbahnbefähigung mit begrenzter Ämterreichweite, Ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, ...
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 5 K 20.783
- VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 ZB 22.184
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 15.02.2018 - 6 ZB 17.2521
Voraussetzungen der Beitragspflicht eines nicht gefangenen …
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 ZB 22.184
Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.; BayVGH, B.v. 15.2.2018 - 6 ZB 17.2521 - juris Rn. 4). - VG Bayreuth, 13.12.2021 - B 5 K 20.783
Begrenzte Ämterreichweite bei verkürztem Praxisaufstieg
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 ZB 22.184
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 13. Dezember 2021 - B 5 K 20.783 - wird abgelehnt. - BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03
Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 ZB 22.184
Die Richtigkeitszweifel müssen sich auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen; es muss also mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass die Berufung zu einer Änderung der angefochtenen Entscheidung führen wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - NVwZ-RR 2004, 542 f.;… BayVGH, B.v. 15.2.2018 - 6 ZB 17.2521 - juris Rn. 4).
- VGH Bayern, 12.05.2020 - 6 ZB 19.1287
Rückforderung einer landwirtschaftlichen Subvention
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 ZB 22.184
Um diesen Zulassungsgrund dazulegen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, zudem ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, ferner erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und schließlich darlegen, weshalb ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2020 - 6 ZB 19.1287 - juris Rn. 21). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der …
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 ZB 22.184
Dieser Zulassungsgrund läge vor, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würden (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642 m.w.N.). - BVerwG, 13.12.2018 - 2 C 52.17
Funktionszulage nach § 46 BBesG a.F. nur bei Beförderungsreife
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 ZB 22.184
Einem Beamten, der prüfungserleichtert nach verkürzter Ausbildung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst aufgestiegen ist, fehlt damit für eine (weitere) Beförderung in das Amt eines Polizeihauptkommissars der Besoldungsgruppe A 12 die laufbahnrechtliche Voraussetzung der Beförderungsreife (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2018 - 2 C 52.17 - juris Rn. 13 zu § 145 SächsBG). - VGH Bayern, 24.10.2017 - 6 C 17.1429
Bestimmung des Streitwerts in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren - …
Auszug aus VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 ZB 22.184
Anzusetzen ist danach im Ergebnis die Hälfte der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt zu zahlenden Bezüge der Endstufe (BayVGH, B.v. 24.10.2017 - 6 C 17.1429 - BayVBl 2018, 390; hier: 6 x 5.166,19 EUR = 30.997,14 EUR).
- VGH Bayern, 04.03.2024 - 6 ZB 23.2284
Subventionsrecht, Förderrichtlinie Investition, Herdenschutz Wolf, FöRIHW, …
Um diesen Zulassungsgrund dazulegen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, zudem ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, ferner erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und schließlich darlegen, weshalb ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 6 ZB 22.184 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 05.02.2024 - 6 ZB 23.1831
Bundesbeamtenrecht, D. T. AG, Dienstliche Beurteilung, Anforderungen an die …
Um diesen Zulassungsgrund dazulegen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, zudem ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, ferner erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und schließlich darlegen, weshalb ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 6 ZB 22.184 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 10.08.2023 - 6 ZB 23.851
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Urlaubsabgeltung
Um diesen Zulassungsgrund dazulegen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, zudem ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, ferner erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und schließlich darlegen, weshalb ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 6 ZB 22.184 - juris Rn. 16). - VGH Bayern, 08.05.2023 - 6 ZB 22.2552
Wiederaufbauhilfe nach einem Hochwasserschaden
Um diesen Zulassungsgrund dazulegen, muss der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, zudem ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, ferner erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und schließlich darlegen, weshalb ihr eine über die einzelfallbezogene Rechtsanwendung hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 6 ZB 22.184 - juris Rn. 16).